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S Soko-Umzüge Berlin-Wedding

Behördenwege

Wohnsitz ummelden: Fristen, Unterlagen, Bürgeramt

Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. In Berlin geht das in jedem Bürgeramt, kostenlos und in der Regel mit vorher gebuchtem Termin. Das wichtigste Papier ist die Wohnungsgeberbestätigung: Ohne diese Unterschrift des Vermieters nimmt das Amt die Anmeldung nicht entgegen.

  • Frist: zwei Wochen ab dem Tag des tatsächlichen Einzugs
  • Wohnungsgeberbestätigung frühzeitig beim Vermieter anfordern
  • In Berlin ist jedes Bürgeramt zuständig, nicht nur das im eigenen Bezirk
  • Die Anmeldung selbst kostet nichts, der Ausweisaufkleber ist enthalten

Mo bis Sa 07:00 bis 23:00 Uhr

Wohnungsschlüssel und Aktenordner liegen für die Ummeldung bereit

Die Zwei-Wochen-Frist läuft ab dem Einzug

Die Frist beginnt nicht mit der Kündigung der alten Wohnung, nicht mit dem Datum im neuen Mietvertrag und auch nicht mit der Schlüsselübergabe. Sie beginnt an dem Tag, an dem Sie tatsächlich in der neuen Wohnung wohnen. Wer den Schlüssel am 20. bekommt, aber erst am 30. mit dem Bett dort ankommt, hat ab dem 30. zwei Wochen Zeit. In der Praxis nimmt das Bürgeramt das Einzugsdatum so an, wie Sie es auf dem Formular eintragen, und die Wohnungsgeberbestätigung sollte dieselbe Angabe enthalten.

Verwirrend ist für viele der Unterschied zwischen Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung. Sprachlich meinen alle drei dasselbe Amt, rechtlich nicht. Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, melden Sie sich an der neuen Adresse an, mehr nicht. Die alte Adresse wird dabei automatisch überschrieben, ein zusätzlicher Gang zum bisherigen Amt entfällt seit Jahren. Eine echte Abmeldung brauchen Sie nur in zwei Fällen: wenn Sie ins Ausland ziehen oder wenn Sie eine Nebenwohnung aufgeben, ohne eine neue zu beziehen.

Das Bundesmeldegesetz regelt diese Pflicht bundesweit einheitlich, die Bürgerämter setzen sie nur um. Deshalb hilft es nichts, ein anderes Bundesland oder einen anderen Bezirk zu versuchen, wenn Ihnen eine Unterlage fehlt. Und deshalb gilt die Frist auch dann, wenn Sie nur eine Straße weiter ziehen.

Ohne Wohnungsgeberbestätigung geht nichts

Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein formloses Schreiben oder ein Vordruck, mit dem der Vermieter bestätigt, dass Sie in die Wohnung eingezogen sind. Sie enthält Namen und Anschrift des Vermieters, die vollständige Anschrift der Wohnung, das Einzugsdatum und die Namen aller einziehenden Personen. Ein Mietvertrag ersetzt sie nicht, auch keine Kopie der Kaution und kein Übergabeprotokoll. Das ist der häufigste Grund, aus dem Menschen mit Termin wieder nach Hause geschickt werden.

Der Vermieter ist verpflichtet, die Bestätigung auszustellen, und zwar innerhalb von zwei Wochen. Große Hausverwaltungen schicken sie oft von selbst mit den Übergabeunterlagen, private Vermieter vergessen sie regelmäßig. Fordern Sie das Papier deshalb schon bei der Vertragsunterschrift an und nicht erst, wenn der Termin im Amt steht. Ein Vordruck reicht: Er liegt auf den Seiten der Berliner Verwaltung zum Herunterladen bereit und kann eingescannt und unterschrieben zurückgeschickt werden.

Zwei Sonderfälle tauchen oft auf. Wer zur Untermiete wohnt, braucht die Unterschrift des Hauptmieters, nicht die des Eigentümers. Und wer in die eigene Eigentumswohnung zieht, bestätigt sich den Einzug selbst; das klingt seltsam, ist aber der vorgesehene Weg und wird von den Ämtern so akzeptiert.

Termin im Berliner Bürgeramt bekommen

Berlin vergibt Bürgeramtstermine zentral über das Terminportal der Verwaltung. Sie sind dabei nicht an Ihren Bezirk gebunden: Jedes Bürgeramt der Stadt darf Ihre Anmeldung entgegennehmen. Genau darin liegt der Trick, wenn die nächsten freien Termine Wochen entfernt liegen. Suchen Sie nicht nach dem nächstgelegenen Amt, sondern nach dem nächstmöglichen Datum, und nehmen Sie dafür eine halbe Stunde Fahrt in Kauf.

Freie Plätze werden laufend nachgeschoben, weil gebuchte Termine abgesagt werden. Wer morgens früh und noch einmal am späten Abend ins Portal schaut, findet deutlich öfter etwas als jemand, der einmal mittags nachsieht. Manche Bürgerämter halten zusätzlich Kontingente für Kurzentschlossene bereit, die am selben Tag freigeschaltet werden.

Wenn Sie in der Frist wirklich keinen Termin bekommen, ist das kein Grund zur Panik, aber ein Grund zur Dokumentation. Buchen Sie den frühestmöglichen Termin, auch wenn er nach Ablauf der zwei Wochen liegt, und heben Sie die Terminbestätigung mit dem Buchungsdatum auf. Damit können Sie belegen, dass die Verzögerung nicht an Ihnen lag.

  1. Wohnungsgeberbestätigung anfordern, am besten direkt bei Vertragsunterschrift
  2. Termin im Terminportal der Berliner Verwaltung buchen, Amt frei wählen
  3. Anmeldeformular vorab ausfüllen und ausdrucken, das spart Zeit am Schalter
  4. Ausweise aller Personen einpacken, die mit angemeldet werden
  5. Beim Termin Adressaufkleber für den Personalausweis mitnehmen lassen
  6. Danach Post, Bank, Versicherungen, Arbeitgeber und Beitragsservice informieren

Diese Unterlagen gehören in die Mappe

Packen Sie die Papiere am Vorabend zusammen und legen Sie die Mappe nicht in einen Umzugskarton. Das ist keine Kleinigkeit: Wenn die Unterlagen zwischen Geschirr und Bettwäsche verschwinden, verschiebt sich der Behördengang um Wochen, weil erst ein neuer Termin gefunden werden muss.

  • Ausgefülltes Anmeldeformular der Meldebehörde
  • Wohnungsgeberbestätigung im Original, unterschrieben
  • Personalausweis oder Reisepass jeder Person, die angemeldet wird
  • Bei Kindern die Geburtsurkunde und der Ausweis der Sorgeberechtigten
  • Bei Ehepaaren mit unterschiedlichen Namen die Heiratsurkunde
  • Bei einer Nebenwohnung zusätzlich die Angaben zur Hauptwohnung

Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen

Die verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit. Der gesetzliche Bußgeldrahmen reicht bis in den vierstelligen Bereich, ausgeschöpft wird er in der Praxis so gut wie nie. Bei wenigen Tagen oder Wochen Verspätung bleibt es meistens bei einer Ermahnung, teurer wird es erst, wenn jemand über Monate nicht gemeldet ist oder das Amt den Eindruck bekommt, die Adresse solle verschleiert werden.

Ärgerlicher als das Bußgeld sind die Folgeprobleme. Ohne korrekte Meldeadresse bekommen Sie keine gültige Meldebescheinigung, und die brauchen viele Stellen: Kfz-Zulassung, Kita-Anmeldung, manche Banken, der Wohnberechtigungsschein. Auch der Rundfunkbeitrag und die Steuer-Identifikationsnummer hängen an der gemeldeten Adresse. Wer die Anmeldung schleifen lässt, merkt das oft erst Monate später an einer Stelle, an der es dann eilig ist.

Deshalb der praktische Rat: Buchen Sie den Bürgeramtstermin, sobald der Mietvertrag unterschrieben ist, und nicht erst nach dem Umzug. Ein Termin lässt sich verschieben, ein nicht existierender nicht.

Sonderfälle: Zweitwohnsitz, Umzug innerhalb Berlins, Kinder

Beim Zweitwohnsitz müssen Sie festlegen, welche Wohnung die Hauptwohnung ist. Maßgeblich ist nicht, wo die schönere Wohnung steht, sondern wo Sie sich überwiegend aufhalten. Bei Verheirateten gilt in der Regel die Wohnung der Familie als Hauptwohnung. Für Nebenwohnungen erhebt Berlin eine Zweitwohnungsteuer, die Anmeldung beim Bürgeramt und die Steuer beim Finanzamt sind dabei zwei getrennte Vorgänge. Studierende, die ihr Kinderzimmer bei den Eltern behalten, geraten hier am häufigsten in die Falle.

Beim Umzug innerhalb Berlins ändert sich am Ablauf nichts. Auch für den Wechsel von Wedding nach Moabit brauchen Sie eine neue Wohnungsgeberbestätigung, einen Termin und die zwei Wochen Frist. Was Sie sich sparen, ist die Kfz-Zulassung: Bleibt die Zulassungsbehörde dieselbe, wird nur die Anschrift in den Fahrzeugpapieren geändert, das Kennzeichen bleibt. Auch Kita- und Schulplätze müssen bei einem Umzug innerhalb der Stadt nicht zwingend gewechselt werden.

Kinder melden die Sorgeberechtigten mit an, ein eigener Termin ist dafür nicht nötig. Ziehen die Eltern gemeinsam um, reicht die Anwesenheit eines Elternteils. Getrennt lebende Eltern brauchen die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten, wenn sich der Wohnsitz des Kindes ändert. Für Familien mit mehreren Personen lohnt es, beim Buchen die richtige Anzahl anzugeben, weil das Amt sonst zu wenig Zeit einplant und Sie ein zweites Mal kommen müssen.

Ein letzter Punkt, der nichts mit dem Amt zu tun hat, aber am selben Tag anfällt: Nachsendeauftrag, Bank, Versicherungen, Arbeitgeber, Beitragsservice, Strom- und Internetanbieter. Wer die Liste am Abend nach dem Bürgeramt in einem Rutsch abarbeitet, ist in einer guten Stunde durch. Wer sie aufteilt, vergisst erfahrungsgemäß mindestens einen Punkt.

Fristen rund um den Wohnsitzwechsel

VorgangFristWoKosten
Wohnsitz anmeldenZwei Wochen nach EinzugJedes Berliner BürgeramtKostenlos
WohnungsgeberbestätigungVermieter: zwei WochenVermieter, HausverwaltungKostenlos
Adresse im PersonalausweisBeim AnmeldeterminBürgeramtIm Termin enthalten
Fahrzeugpapiere ändernZeitnah nach dem UmzugKfz-ZulassungsbehördeGebühr fällt an
Rundfunkbeitrag ummeldenNach dem EinzugBeitragsservice, onlineKostenlos
NachsendeauftragAm besten vor dem UmzugPost, online oder FilialeGebühr fällt an

Abläufe und Gebühren können sich ändern. Verbindlich ist die Auskunft des jeweiligen Amtes.

Was am Schalter immer wieder gefragt wird

Muss ich mich an der alten Adresse abmelden?

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands nicht. Die Anmeldung an der neuen Adresse ersetzt die Abmeldung. Nur beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Nebenwohnung ist eine Abmeldung nötig.

Was kostet die Ummeldung?

Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist gebührenfrei, der Adressaufkleber für den Personalausweis ebenfalls. Kosten entstehen erst bei Nebenwegen wie der Kfz-Zulassung oder dem Nachsendeauftrag.

Kann jemand anderes die Ummeldung für mich erledigen?

Ja, mit einer schriftlichen Vollmacht, Ihrem Ausweis im Original und der Wohnungsgeberbestätigung. Der Adressaufkleber wird dann ebenfalls angebracht, unterschreiben müssen Sie den Meldeschein aber vorab.

Der Vermieter stellt die Bestätigung nicht aus, was nun?

Erinnern Sie ihn schriftlich mit Frist und weisen Sie auf seine gesetzliche Pflicht hin. Reagiert er nicht, können Sie das dem Bürgeramt melden; die Meldebehörde kann den Wohnungsgeber selbst dazu auffordern.

Wie lange dauert der Termin im Bürgeramt?

Der Vorgang selbst dauert etwa zehn bis fünfzehn Minuten, bei Familien länger. Der eigentliche Zeitaufwand steckt in der Terminsuche, planen Sie dafür einige Wochen Vorlauf ein.

Erst der Umzug, dann der Papierkram

Wir legen den Umzugstermin auf Abend oder Samstag, damit Ihr freier Tag für das Bürgeramt bleibt.