Begriffe
Umzugslexikon: Fachbegriffe kurz erklärt
In Umzugsangeboten stehen Begriffe, die außerhalb der Branche niemand benutzt: Abtrageweg, Beiladung, Haftungsgrenze, Packmaß. Wer sie nicht kennt, kann zwei Angebote nicht vergleichen. Dieses Lexikon erklärt die wichtigsten Begriffe in einem Satz und ordnet sie danach, wo sie im Ablauf auftauchen: Angebot, Ausrüstung, Umzugstag, Haftung und Übergabe.
- Über dreißig Begriffe nach Themen geordnet
- Kurze Erklärungen ohne Fachsprache
- Hinweise darauf, wo der Begriff im Angebot steht
- Rechtliche Angaben nur als Orientierung, verbindlich ist Ihre Rechtsberatung
Mo bis Sa 07:00 bis 23:00 Uhr
Angebot, Preis und Volumen
Diese Begriffe entscheiden darüber, ob zwei Angebote vergleichbar sind. Der häufigste Grund für scheinbar große Preisunterschiede ist nicht der Stundensatz, sondern ein unterschiedlich berechnetes Volumen oder eine Position, die im einen Angebot enthalten und im anderen extra ist.
- Festpreis: Ein Betrag, der nach der Besichtigung feststeht und sich nicht ändert, auch wenn der Umzug länger dauert als geschätzt. Der Anbieter trägt das Zeitrisiko.
- Pauschalpreis: Wird oft synonym zu Festpreis verwendet, meint aber häufig einen Preis für einen definierten Leistungsumfang. Alles außerhalb dieses Umfangs wird zusätzlich berechnet, deshalb ist die Leistungsbeschreibung wichtiger als die Zahl.
- Kubikmeter: Die Maßeinheit für das Umzugsvolumen, abgekürzt m³. Ein Kubikmeter entspricht ungefähr acht bis zehn gefüllten Umzugskartons. Eine Zweizimmerwohnung liegt bei rund 25 m³.
- Volumenberechnung: Die Schätzung des gesamten Umzugsvolumens vor dem Termin, entweder bei einer Besichtigung oder anhand einer Möbelliste. Sie bestimmt Fahrzeuggröße und Personalzahl und damit den Preis.
- Packmaß: Das Maß eines Gegenstands im transportfertigen Zustand, also mit Decke oder Verpackung. Ein Sofa hat ein größeres Packmaß als seine reinen Maße vermuten lassen.
- Beiladung: Ihr Umzugsgut fährt zusammen mit dem Gut anderer Kunden auf einem Fahrzeug, das ohnehin in diese Richtung fährt. Günstiger als eine Direktfahrt, dafür ist der Liefertag nur in einem Zeitfenster zugesagt.
- Etagenzuschlag: Ein Aufschlag ab einer bestimmten Etage ohne Aufzug. Prüfen Sie im Angebot, ob er enthalten oder ausgewiesen ist, das ist ein häufiger Unterschied zwischen zwei Angeboten.
- Anfahrtspauschale: Der Betrag für die Fahrt vom Betrieb zur ersten Adresse und zurück. Bei stadtinternen Umzügen meist im Festpreis enthalten, bei Fernumzügen getrennt ausgewiesen.
Fahrzeug, Ausrüstung und Behälter
Diese Begriffe stehen in der Leistungsbeschreibung und sagen etwas darüber, wie schnell und wie schonend gearbeitet wird. Wer weiß, was ein Rollbrett ist, versteht auch, warum ein Klaviertransport nicht mit vier Freunden funktioniert.
- Hebebühne: Die hydraulische Plattform am Heck eines LKW, die Ladung vom Boden auf Ladeflächenhöhe hebt. Sie spart bei schweren Einzelstücken erheblich Zeit und schont Rücken wie Möbel.
- Möbellift: Ein Außenaufzug, der Umzugsgut über das Fenster oder den Balkon in obere Etagen befördert. Sinnvoll ab der dritten Etage ohne Aufzug oder bei engen Treppenhäusern.
- Sackkarre: Zweirädriger Karren zum Kippen und Rollen von Kartonstapeln und Geräten. Auf Kopfsteinpflaster und Altbautreppen begrenzt einsetzbar.
- Rollbrett: Eine niedrige Platte mit vier Rollen, auf die schwere Möbel gestellt und über ebene Flächen geschoben werden. Standardwerkzeug beim Transport von Klavieren und Tresoren.
- Spanngurt: Ein Gurt mit Ratsche, mit dem Ladung an der Bordwand oder an Zurrleisten fixiert wird. Ohne Sicherung verrutscht Ladung schon beim ersten Bremsen.
- Möbeldecke: Eine dicke Steppdecke, in die Möbelstücke gewickelt werden. Schützt Kanten und Furniere und ersetzt bei den meisten Möbeln jede Folie.
- Kleiderbox: Ein hoher Karton mit Kleiderstange, in dem Kleidung hängend transportiert wird. Spart in der neuen Wohnung das Aufräumen und Bügeln ganzer Schrankinhalte.
- Kartonage: Sammelbegriff für alle Verpackungsmaterialien aus Pappe, also Umzugskartons, Bücherkartons und Spezialkartons.
- Ladezone: Die Fläche vor dem Haus, auf der das Fahrzeug steht. Ohne gesicherte Ladezone verlängert sich der Abtrageweg, und die Arbeitszeit steigt.
Der Umzugstag
Diese Begriffe tauchen in der Absprache am Telefon und im Ablaufplan auf. Vor allem der Abtrageweg wird unterschätzt: Er ist einer der stärksten Kostenfaktoren überhaupt, weil jeder Meter mit jedem Gang multipliziert wird.
- Abtrageweg: Die Strecke von der Wohnungstür bis zum Fahrzeug, gemessen einschließlich Treppen, Hof und Gehweg. Ab etwa zwanzig Metern rechnen viele Betriebe zusätzliche Zeit oder Kräfte ein.
- Halteverbotszone: Ein amtlich genehmigter, mit Schildern abgesperrter Bereich vor dem Haus, der am Umzugstag freigehalten wird. In Berlin braucht der Antrag mehrere Werktage Vorlauf, das Wochenende zählt dabei nicht mit.
- Tragehilfe: Kräfte ohne Fahrzeug, die nur beim Tragen und Verladen helfen. Die passende Wahl, wenn Sie selbst einen Transporter gemietet haben.
- Umzugsgut: Alles, was transportiert wird, also Möbel, Kartons, Geräte und Einzelstücke. Der Begriff steht meist im Vertrag und grenzt ab, wofür gehaftet wird.
- Übersiedlungsgut: Der zollrechtliche Begriff für Hausrat, der bei einem Umzug über eine Zollgrenze mitgeführt wird. Bei Umzügen innerhalb der Europäischen Union spielt er in der Regel keine Rolle.
- Inventarliste: Eine nummerierte Aufstellung des Umzugsguts, üblich bei Firmenumzügen und bei Einlagerung. Sie ist die Grundlage, um nach dem Umzug festzustellen, ob etwas fehlt.
- Zwischenlagerung: Die zeitweise Einlagerung des Umzugsguts, wenn Auszug und Einzug nicht am selben Tag stattfinden. Abgerechnet wird nach Volumen und Dauer, dazu kommen Fahrten zum und vom Lager.
Versicherung und Haftung
Der Bereich, in dem die meisten Missverständnisse entstehen. Ein Umzugsvertrag ist rechtlich ein Frachtvertrag, und die Haftung des Unternehmens ist gesetzlich begrenzt. Das bedeutet nicht, dass Schäden nicht ersetzt werden, sondern dass es eine Obergrenze gibt, die sich am Volumen orientiert und nicht am Wert des einzelnen Stücks.
- Transportversicherung: Eine zusätzliche Versicherung, die über die gesetzliche Haftung hinaus den tatsächlichen Wert des Umzugsguts absichert. Sinnvoll bei hochwertigem Inventar, Kunst oder Instrumenten.
- Haftungsgrenze: Die gesetzliche Obergrenze, bis zu der ein Umzugsunternehmen für Schäden am Umzugsgut haftet. Sie bemisst sich nach dem Laderaumvolumen in Kubikmetern und nicht nach dem Zeitwert der beschädigten Sache.
- Schadensanzeige: Die Meldung eines Schadens an das Unternehmen. Sie ist an Fristen gebunden, offensichtliche Schäden müssen sehr zeitnah gemeldet werden, verdeckte innerhalb einer kurzen Frist nach der Ablieferung.
- Obhutshaftung: Die Haftung des Unternehmens für die Zeit, in der es das Umzugsgut in seiner Obhut hat, also von der Übernahme bis zur Ablieferung. Selbst gepackte Kartons sind hier ein häufiger Streitpunkt.
- Hausratversicherung: Die Versicherung Ihres eigenen Hausrats. Sie deckt in vielen Verträgen den Umzug mit ab, allerdings meist nicht Transportschäden. Prüfen Sie das vorher bei Ihrem Versicherer.
Mietrecht, Übergabe und Behörden
Die letzte Gruppe hat mit dem Transport nichts zu tun, taucht aber bei jedem Umzug auf. Die Angaben hier sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Was in Ihrem Fall gilt, hängt vom Mietvertrag und von der Rechtsprechung ab. Bei Streit über Kaution, Schönheitsreparaturen oder Übergabe geht anwaltlicher Rat oder die Auskunft eines Mietervereins jeder allgemeinen Erklärung vor.
- Besenrein: Der übliche Zustand bei der Rückgabe einer Wohnung. Grober Schmutz ist entfernt, der Boden ist gekehrt, eigene Gegenstände sind heraus. Eine Grundreinigung ist damit nicht gemeint.
- Übergabeprotokoll: Das gemeinsam unterschriebene Papier bei Auszug und Einzug, in dem Zustand, Mängel, Zählerstände und Schlüsselzahl festgehalten werden. Ohne Protokoll lässt sich später kaum belegen, welcher Schaden schon vorhanden war.
- Wohnungsgeberbestätigung: Die Bescheinigung des Vermieters über Ihren Einzug, die Sie beim Bürgeramt für die Anmeldung vorlegen müssen. Ohne sie ist die Anmeldung nicht möglich.
- Nachmieter: Eine Person, die den Mietvertrag anstelle des bisherigen Mieters übernimmt oder einen neuen Vertrag abschließt. Ob ein vorgeschlagener Nachmieter akzeptiert werden muss, hängt vom Einzelfall ab.
- Kaution: Die Sicherheitsleistung, die der Mieter bei Einzug hinterlegt. Sie ist gesetzlich der Höhe nach begrenzt und wird nach der Rückgabe abgerechnet, häufig erst nach einigen Monaten.
- Schönheitsreparaturen: Malerarbeiten und ähnliche Verschönerungen, die je nach Vertrag beim Auszug fällig sein können. Viele ältere Klauseln dazu sind unwirksam, das lässt sich nur am konkreten Vertrag beurteilen.
- Nachsendeauftrag: Der Auftrag an die Post, Sendungen für einen bestimmten Zeitraum an die neue Adresse weiterzuleiten. Sinnvoll ab dem Umzugstag und für mindestens ein halbes Jahr.
- Zählerstände: Die Werte von Strom-, Gas- und Wasserzählern zum Zeitpunkt der Übergabe. Fotografieren Sie sie an beiden Adressen, das ist der einfachste Schutz vor falschen Abrechnungen.
Begriffe, bei denen es besonders oft hakt
Worin unterscheiden sich Festpreis und Pauschalpreis?
Ein Festpreis steht nach der Besichtigung fest und ändert sich nicht, auch wenn es länger dauert. Ein Pauschalpreis bezieht sich auf einen definierten Umfang, alles darüber hinaus wird berechnet. Lesen Sie deshalb die Leistungsbeschreibung, nicht nur die Zahl.
Wie viele Kubikmeter hat meine Wohnung?
Als Orientierung: ein Zimmer rund 15 m³, zwei Zimmer rund 25 m³, drei Zimmer rund 40 m³, vier Zimmer rund 55 m³, ab fünf Zimmern ab 70 m³. Genau wird es erst bei der kostenlosen Besichtigung.
Warum wird der Abtrageweg im Angebot erwähnt?
Weil jeder Meter mit jedem einzelnen Gang multipliziert wird. Ein Hinterhof mit zwanzig Metern Weg und vier Etagen ohne Aufzug kostet mehr Zeit als dieselbe Menge im Erdgeschoss direkt an der Straße.
Reicht die gesetzliche Haftung aus?
Für einen normalen Haushalt in der Regel ja, weil sie sich am Volumen bemisst und Schäden meist Einzelstücke betreffen. Bei Kunst, Instrumenten oder teurer Technik ist eine zusätzliche Transportversicherung sinnvoll. Verbindlich beraten kann dazu nur ein Versicherer oder Anwalt.
Was bedeutet besenrein genau?
Grober Schmutz ist entfernt, der Boden gekehrt, alle eigenen Sachen sind heraus. Bohrlöcher, Malerarbeiten und eine Grundreinigung gehören nicht dazu, können aber vertraglich geregelt sein. Im Streitfall entscheidet der Mietvertrag.
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